Die hier im Anschluss aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche die ausschließliche Basis unserer Geschäftsbeziehungen bilden, können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Ebenso finden Sie hier ein Programm zum Betrachten von PDF-Dateien.

Unsere AGB

Hier können Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Robust Plastics GmbH als PDF-Datei herunterladen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Angebote und Auftragsbestätigungen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, insbesondere bleiben Zwischenverkäufe und wirtschaftlich gerechtfertigte Preiserhöhungen vorbehalten. Alle Aufträge und Abmachungen, insbesondere die durch unsere Vertreter oder sonstigen Beauftragten vermittelten, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Unsere Auftragsbestätigung gilt in ihrem vollen Inhalt als
    anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Bestätigung bei uns reklamiert. Der Postweg wird dabei nicht eingerechnet. Eine allfällige Änderung der Kostensituation, insbesondere der Rohstoffe, der Löhne etc. gestattet uns, die Preise ohne vorherige Information an den Käufer anzupassen.

  2. Einkaufsbedingungen des Käufers
    Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns nicht.

II. Lieferung

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt Folgendes:

  1. Unsere Preise gelten unverpackt ab Werk oder Lager. Der Versand der Ware durch uns erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Soweit nicht vom Käufer eine bestimmte Versandart ausdrücklich gewünscht wird, erfolgt die Wahl der Versandart durch uns.

III. Lieferzeit

Grundsätzlich sind unsere Angaben von Lieferzeiten und –terminen in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Verträgen und sonstigen Mitteilungen unverbindlich und ohne Gewähr. Sollten wir uns aufgrund besonderer Vereinbarung schriftlich zu einer ausdrücklich verbindlichen Zusage bestimmter Lieferzeiten und -termine verpflichtet haben, so gilt dafür Folgendes:

  • geringfügig verspätete Lieferungen – als solche gelten alle Verspätungen um nicht mehr als 7 Tage – , sind stets unbeachtlich und berechtigten den Käufer weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung sonstiger Verzugsfolgen (Schadenersatz
    etc);
  • Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, die auf leichter Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, sind gänzlich ausgeschlossen;
  • Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, die auf grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, sind mit maximal 15% des Auftragswertes begrenzt;
  • verspätete Lieferungen aufgrund höherer Gewalt (zB Naturkatastrophen, Streik, Sabotage, Verkehrsstörungen) begründen keine Ansprüche des Käufers gegen uns.

V. Gewährleistung, Schadenersatz

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Er hat allfällige Mängel unverzüglich, spätestens aber an dem auf die Lieferung folgenden Werktag, uns per Telefax oder E-Mail anzuzeigen. In der Anzeige sind die einzelnen Mängel genau zu bezeichnen. Eine unterlassene, verspätete oder nicht ordnungsgemäße Mängelrüge führt zum Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers aus der betreffenden Lieferung.

  2. Stellt der Käufer im Zuge der Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware Mängel fest, so hat er die weitere Be- oder Verarbeitung der Ware bei sonstigem Verlust aller Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu unterlassen.

  3. Nach erfolgter Mängelrüge hat der Käufer nach Treu und Glauben an der Aufklärung der Mangelursache sowie der Sicherung von Beweisen mitzuwirken. Er hat insbesondere den von uns damit beauftragten Personen die Untersuchung der gelieferten Waren zu ermöglichen. Verstöße gegen diese Mitwirkungspflicht führen zum Verlust aller Gewährleistungs- undSchadenersatzansprüche des Käufers.

  4. Abweichungen bis zu 15 % in den bestellten Mengen und Stärken sind keinesfalls ein Mangel. Aus solchen Abweichungen kann der Käufer auch keine Schadenersatzansprüche ableiten.

  5. Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche der Käufers gegen uns, die auf grober Fahrlässigkeit beruhen, sind auf die Höhe des Warenwertes laut Rechnung beschränkt. Ansprüche des Käufers aufgrund von Folgeschäden und Ansprüche des Käufers wegen entgangenem Gewinn sind jedenfalls ausgeschlossen.

  6. Ansprüche des Käufers aus Schadenersatz gegen uns verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber 5 Jahre nach Lieferung.

  7. Soweit vorstehend Ansprüche aus Gewährleistung und/oder Schadenersatz des Käufers ausgeschlossen oder beschränkt werden, gilt dies sinngemäß auch für Ansprüche aus Irrtumsanfechtung und Verkürzung über die Hälfte.

VI. Zahlungen, Verzugszinsen, Aufrechnung

  1. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden offene Rechnungsbeträge binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer Verzugszinsen gemäß § 352 UGB zu bezahlen.

  2. Zahlungen haben entweder in bar oder per Banküberweisung auf das auf der Rechnung ausgewiesene Bankkonto zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung angenommen; die bloße Übergabe eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung. Die Diskont- und Einziehungsspesen sind vom Käufer als Barauslagen sofort mit der Zahlung zu erstatten.

  3. Ist der Käufer mit der Bezahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen an den Käufer von Vorauszahlung oder der Bestellung von Sicherheiten abhängig zu machen oder weitere Lieferungen an den Käufer auch gänzlich einzustellen.

  4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen, außer die Gegenforderungen sind von uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

  5. Bei Lieferungen ins Ausland hat der Käufer, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, zur Sicherung der Zahlung ein unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv in Höhe der die Bestellung betreffenden Proformarechnung, bei der UniCredit Bank Austria AG, Wien, zu hinterlegen.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von dieser Ware zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich Anzeige machen. Im Falle einer Vermischung oder Verarbeitung von Waren, die noch in unserem Eigentum stehen, entsteht auch in Fällen des § 416 ABGB Miteigentum, wobei uns das Wahlrecht zukommt, ob wir die Ware unter Ausgleichszahlung übernehmen oder dem Käufer das Eigentum überlassen und einen Ausgleichsanspruch geltend machen.

  2. Im Falle der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren an Dritte tritt der Käufer uns schon jetzt alle allfälligen Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung an Dritte entstehen („verlängerter Eigentumsvorbehalt“). Der Käufer verpflichtet sich für den Fall der Weiterveräußerung, die Abtretung an uns entweder ordnungsgemäß in seinen Büchern zu
    vermerken („Buchvermerk“) oder den Drittschuldner nachweislich von der Abtretung zu verständigen. Allfällige Zessionsgebühren gehen zu Lasten des Käufers.

VIII. Handelsbräuche

  1. In Ergänzung dieser AGB gelten die von der Wirtschaftskammer Österreich festgestellten Handelsbräuche als vereinbart. Sie und diese AGB sind Inhalt eines jeden von uns mit dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrages. Im Falle von Widersprüchlichkeiten gehen unsere AGB den von der Wirtschaftskammer Österreich festgestellten Handelsbräuchen jedenfalls vor.

IX. Schriftformgebot, salvatorische Klausel

  1. Abweichungen von diesen AGB und sonstigem Vertragsinhalt gelten nur, wenn sie schriftlich mit uns vereinbart wurden. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftlichkeitsgebot.

  2. Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Solche unwirksamen Bedingungen sind durch solche Bedingungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bedingungen inhaltlich möglichst nahe kommen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragsparteien ist Wien.

  2. Für alle Streitigkeiten aus oderim Zusammenhang mit unserer Vertragsbeziehung zum Käufer ist das für den ersten Wiener
    Gemeindebezirk zustände Gericht zuständig. Dessen ungeachtet haben wir das Recht, anstelle des vorstehend angeführten Gerichtstandes, jegliche weitere gesetzlich vorgesehene Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.

  3. Auf die gesamte Vertragsbeziehung zum Käufer ist österreichisches Recht anwendbar, dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Robust Plastics GmbH
Unterlochnerstrasse 42
5230 Mattighofen